In der Regel benötigt man zum Angeln in Österreich eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte für das jeweilige Bundesland, sowie eine Lizenz bzw. die Erlaubnis des Berechtigten, im jeweiligen Fischereirevier zu fischen.
Für die Ausstellung der Fischereikarten sind je nach Bundesland entweder die Bezirksverwaltungsbehörden Bezirkshauptmannschaften und Magistrate (Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol) oder die jeweiligen Landesfischereiverbände (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg) zuständig.
Quelle: https://www.angel-urlaub.at/fischen/